Es ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor bis zu 20 m "Länge über Alles" auf allen Binnenschifffahrtsstraßen der BRD, vorgeschrieben für Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS); auf dem Rhein für Sportboote unter Motor bis zu 15 m "Länge über Alles" mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Ärztliches Attest (Vordruck), 1 Lichtbild, Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis.

  • Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur Prüfung komplett vorliegen.

 

 Lehrgangsort:

  • Theorie:
    Die theoretische Ausbildung findet in 7656 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.

  • Praxis:
    Sportboothafen des MYC Greffern. Der Sportboothafen liegt rechtsrheinisch in Greffern.

  • Anmerkung:
    Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde.

 

 Lehrgangsdauer:

  • Theorie:
    An 9 - 10 Abenden Wochentags = ABENDKURS

  • Praxis:
    Alle praktischen Übungsfahrten finden nach vorheriger Vereinbarung (Terminabsprache) statt.

 

 Lehrgangsstoff:

  • Theorie:
    Gesetzeskunde und sonstige rechtliche Belange, Verbandsrecht, Yachtführung und Yachtbedienung, Seemännische Arbeiten und Knoten, Wetterkunde, Motorenkunde und -manöver sowie Umweltschutz.

  • Praxis:
    Es werden alle Kenntnisse vermittelt, die zum sicheren Führen eines Motorbootes auf Binnenrevieren notwendig sind. Entsprechend den Vorgaben des DMYV / DSV sowie den Richtlinien des BMVI.

 

 Prüfungen:

  • Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen (zwingend) an einem Tag.
    Die theoretische Prüfung findet als Single-Choice-Fragebogen statt; in der praktischen Prüfung werden zuvor trainierte Manöver einem Prüfer vorgefahren, dieser bewertet die entsprechenden Manöver.    
    (schriftlich = zwingend, praktisch = zwingend)

 

 Lehrgangsgebühren:

  • Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.