Es ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf allen Seeschifffahrtstraßen der BRD innerhalb der Drei-Meilen-Zone, vorgeschrieben für Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS).
(Keine Vorgabe für Längen, Tonnage und KW-Stärken).
Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16 Jahre, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Ärztliches Attest (Vordruck), 1 Lichtbild, Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis.
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Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur Prüfung komplett vorliegen.
Lehrgangsort:
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Theorie: Die theoretische Ausbildung findet in 7656 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.
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Praxis: Sportboothafen des MYC Greffern. Der Sportboothafen liegt rechtsrheinisch in Greffern.
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Anmerkung: Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde.
Lehrgangsdauer:
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Theorie: An 10 - 11 Abenden Wochentags = ABENDKURS
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Praxis: Alle praktischen Übungsfahrten finden nach vorheriger Vereinbarung (Terminabsprache) statt.
Lehrgangsstoff:
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Theorie: Navigation und Gezeitenkunde, nautische Literatur, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde,Seemannschaft, Motorenkunde, Umweltschutz u.a.m..
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Praxis: Es werden alle Kenntnisse vermittelt, die zum sicheren Führen eines Motorbootes auf Binnenrevieren notwendig sind. Entsprechend den Vorgaben des DMYV / DSV sowie den Richtlinien des BMVI.
Prüfungen:
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Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen (zwingend) an einem Tag.
Die theoretische Prüfung findet als Single-Choice-Fragebogen statt; in der praktische Prüfung werden zuvor trainierte Manöver einem Prüfer vorgefahren, dieser bewertet die entsprechenden Manöver.
(schriftlich = zwingend, praktisch = zwingend)
Lehrgangsgebühren:
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.