Es ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis zu 20 m "Länge über Alles" auf allen Binnenschifffahrtsstraßen der BRD.
Segeln: Es ist dies der Segelführerschein für Binnenreviere. Er ist in Deutschland nur auf einigen Revieren (Großraum Berlin und in Branden-burg) vorgeschrieben.
Motor: Vorgeschrieben für Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS); auf dem Rhein für Sportboote mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung bis zu 15 m "Länge über Alles".
Voraussetzungen:
- Mindestalter: Segeln = 14 Jahre, Motor = 16 Jahre, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Ärztliches Attest (Vordruck), 1 Lichtbild, Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis, Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur 1. Teilprüfung komplett vorliegen.
Lehrgangsort:
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Theorie: Die theoretische Ausbildung findet in 7656 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.
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Praxis: Goldkanal bei Steinmauern (Anfahrtskizze auf Anfrage).
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Anmerkung: Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde.
Lehrgangsdauer:
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Theorie: An ca. 12-13 Abenden Wochentags = ABENDKURS
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Praxis: Alle praktischen Übungsfahrten finden nach vorheriger Vereinbarung (Terminabsprache) statt.
Lehrgangsstoff:
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Theorie: Gesetzeskunde und sonstige rechtliche Belange, Verbandsrecht, Yachtführung und Yachtbedienung, Seemännische Arbeiten und Knoten, Wetterkunde, Motorenkunde und -manöver sowie Umweltschutz. Des Weiteren Segeltheorie und Segelmanöver.
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Praxis: Es werden alle Kenntnisse vermittelt, die zum sicheren Führen eines Motorbootes auf Binnenrevieren notwendig sind. Entsprechend den Vorgaben des DMYV / DSV sowie den Richtlinien des BMVI.
Prüfungen:
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Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen nicht (zwingend) an einem Tag.
Die theoretische Prüfung findet als Single-Choice-Fragebogen statt; in der praktische Prüfung werden zuvor trainierte Manöver einem Prüfer vorgefahren, dieser bewertet die entsprechenden Manöver.
(schriftlich = zwingend, praktisch = zwingend)
Lehrgangsgebühren:
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.