Dieses Zeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen für UKW/VHF und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW/VHF. Das Zeugnis ist unbefristet gültig. Es gilt weltweit im Seefunkdienst; jedoch nicht im Binnenfunk.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre, Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis, 1 Lichtbilde, Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen.

Lehrgangsort:

  • Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten und DSC Controller) findet in 76456 kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.

Lehrgangsdauer:

  • ca. 6 Abende für UKW – Sprechfunk + 1 Samstag/Sonntag für GMDSS.

Lehrgangsstoff:

  • Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
    Literatur, Vorschriften und Gesetze den Seefunk betreffend,
    Genehmigung von Seefunkstellen, Technische Merkmale der UKW- und GMDSS (DSC – Controller) Anlagen, Betrieb der Seefunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im "offenen Sprachanrufverfahren" und im "Non-verbalen" (digitalen) mittels UKW/VHF- DSC – Controller bei
    Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr in englischer Sprache.

Prüfungen:

  • Schriftliche Prüfung (Fragebogen, Multiple-Choice), praktische Prüfung an den Geräten (UKW Funkgerät und DSC – Controller) und eine mündliche Prüfung (1 – 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag.

Lehrgangsgebühren:

  • Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.