Für den mobilen UKW Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen (Zonen 1 bis 4) vorgeschrieben. Es gilt für Berufsschiffe und Sportboote, jedoch nur im Binnenbereich! Das Zeugnis ist unbefristet gültig.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre, Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis, 1 Lichtbild, Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen.

 

Lehrgangsort:

  • Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten) findet in 76456 Kupenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt.

 

Lehrgangsdauer:

  • 6 Abende

 

Lehrgangsstoff:

  • Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
    Literatur, Vorschriften und Gesetze den Binnenfunk betreffend,
    Genehmigung von Schiffsfunkstellen, Technische Merkmale der UKW- Anlagen,
    Betrieb der Binnenschifffahrtsfunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im offenen Sprachanrufverfahren bei Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr.

 

Prüfungen:

  • Schriftliche Prüfung (Fragebogen, Multiple-Choice), praktische Prüfung (am Funkgerät)
    und eine mündliche Prüfung (1 – 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag.

 

Lehrgangsgebühren:

  • Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.