seahorseDie Boote sind Haftpflicht versichert und werden nur an Inhaber des SBF Binnen „Segeln“
(vormals A-Schein „Segeln“) zum privaten Gebrauch verchartert.
Das Boot darf nicht zu einer Regatta und nicht zur Ausbildung verwendet werden.

Chartergebühren sind in bar und im Voraus zu bezahlen.

 

Samstag, Sonntag und Feiertage:

Wochentags:

Sollte während der vereinbarten Charterzeit der Wind „einschlafen“, starke oder unwetterartige Winde eintreten und somit die Nutzung des Segelbootes bis zum Ende der Charterzeit nicht möglich sein, so errechnet sich die Gebühr für jede angefangene Zeitstunde nach folgendem Stundensatz:

In die Charterzeit gehört u.a.: Boot segelklar machen (Segel setzen), sowie das ordentliche verräumen (Segel bergen, festmachen, ggf. reinigen) des Bootes. Vom Charterer verursachte Schäden sind dem Vercharterer zu melden und werden nach Materialkosten und anfallendem Zeitaufwand berechnet.

Alle bisherigen Charterpreislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Kuppenheim, den 01.08.2014