Es ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor bis zu 20 m "Länge über Alles" auf allen Binnenschifffahrtsstraßen der BRD, vorgeschrieben für Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS); auf dem Rhein für Sportboote unter Motor bis zu 15 m "Länge über Alles" mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung.
Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16 Jahre, Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Ärztliches Attest (Vordruck), 1 Lichtbild, Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis.
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Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur Prüfung komplett vorliegen.
Lehrgangsort:
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Theorie:
Die theoretische Ausbildung findet in 7656 Kuppenheim, Fritz-Minhardt-Straße 1 (Schulungszentrum) statt. -
Praxis:
Sportboothafen des MYC Greffern. Der Sportboothafen liegt rechtsrheinisch in Greffern. -
Anmerkung:
Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde.
Lehrgangsdauer:
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Theorie:
An 9 - 10 Abenden Wochentags = ABENDKURS -
Praxis:
Alle praktischen Übungsfahrten finden nach vorheriger Vereinbarung (Terminabsprache) statt.
Lehrgangsstoff:
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Theorie:
Gesetzeskunde und sonstige rechtliche Belange, Verbandsrecht, Yachtführung und Yachtbedienung, Seemännische Arbeiten und Knoten, Wetterkunde, Motorenkunde und -manöver sowie Umweltschutz. -
Praxis:
Es werden alle Kenntnisse vermittelt, die zum sicheren Führen eines Motorbootes auf Binnenrevieren notwendig sind. Entsprechend den Vorgaben des DMYV / DSV sowie den Richtlinien des BMVI.
Prüfungen:
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Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen (zwingend) an einem Tag.
Die theoretische Prüfung findet als Single-Choice-Fragebogen statt; in der praktischen Prüfung werden zuvor trainierte Manöver einem Prüfer vorgefahren, dieser bewertet die entsprechenden Manöver.
(schriftlich = zwingend, praktisch = zwingend)
Lehrgangsgebühren:
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.